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Die Auslegung des CISG wirft im Hinblick auf dessen wechselvolle Entstehungsgeschichte und des Kompromißcharakters zahlreicher Vorschriften erhebliche Probleme auf. Der Autor möchte mit seiner Arbeit einen Beitrag zur einheitlichen Auslegung des Begriffs der "wesentlichen Vertragsverletzung" in Art. 25 CISG leisten. Diese Auslegungsfrage ist deshalb von besonderer Bedeutung, weil das Recht zur Vertragsaufhebung nur beim Vorliegen einer wesentlichen Vertragsverletzung eingeräumt wird. Er kommt zu dem Ergebnis, daß der Begriff der "wesentlichen Vertragsverletzung" nur durch eine Fallgruppenbildung näher konkretisiert werden kann.…mehr

Produktbeschreibung
Die Auslegung des CISG wirft im Hinblick auf dessen wechselvolle Entstehungsgeschichte und des Kompromißcharakters zahlreicher Vorschriften erhebliche Probleme auf. Der Autor möchte mit seiner Arbeit einen Beitrag zur einheitlichen Auslegung des Begriffs der "wesentlichen Vertragsverletzung" in Art. 25 CISG leisten. Diese Auslegungsfrage ist deshalb von besonderer Bedeutung, weil das Recht zur Vertragsaufhebung nur beim Vorliegen einer wesentlichen Vertragsverletzung eingeräumt wird. Er kommt zu dem Ergebnis, daß der Begriff der "wesentlichen Vertragsverletzung" nur durch eine Fallgruppenbildung näher konkretisiert werden kann.
Autorenporträt
Der Autor: Andreas Trommler wurde 1966 in Künzelsau geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz absolvierte er von 1995-1997 das Referendariat in Heidelberg und Konstanz. Anschließend war der Autor als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Konstanz tätig. Seit 2001 arbeitet er als Rechtsanwalt in einer Kanzlei in Stuttgart.