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Da völkerrechtliche Verträge in der Regel nicht nur in einer, sondern in mehreren Sprachen abgefasst sind, können sich bei der Auslegung besondere praktische Probleme ergeben, insbesondere wenn die verschiedensprachigen Texte inhaltlich nicht exakt übereinstimmen. Diese Probleme wurden in Artikel 33 der Wiener Vertragsrechtskonvention von 1969 aufgegriffen, welcher hierzu völkervertragliche Auslegungsregeln bereithält. Die vorliegende Arbeit versucht erstmals, die Auslegung mehrsprachiger völkerrechtlicher Verträge anhand der historischen Völkerrechtspraxis rechtsquellensystematisch…mehr

Produktbeschreibung
Da völkerrechtliche Verträge in der Regel nicht nur in einer, sondern in mehreren Sprachen abgefasst sind, können sich bei der Auslegung besondere praktische Probleme ergeben, insbesondere wenn die verschiedensprachigen Texte inhaltlich nicht exakt übereinstimmen. Diese Probleme wurden in Artikel 33 der Wiener Vertragsrechtskonvention von 1969 aufgegriffen, welcher hierzu völkervertragliche Auslegungsregeln bereithält. Die vorliegende Arbeit versucht erstmals, die Auslegung mehrsprachiger völkerrechtlicher Verträge anhand der historischen Völkerrechtspraxis rechtsquellensystematisch aufzuarbeiten und die hierbei gewonnenen Erkenntnisse im Verhältnis zur Darstellung des Art. 33 WVK einfließen zu lassen. Die Arbeit geht weiter auf die Implikationen des völkerrechtlichen Fragmentierungsdiskurses sowie die Anwendung von Art. 33 WVK im innerstaatlichen Bereich ein und schließt mit einem Plädoyer für mehr Fremdsprachenkompetenz als notwendige juristische Qualifikation.
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Rezensionen
»Benedikt Nehls hat mit seiner Dissertationsschrift eine starke Referenz gesetzt, die von der Völkerrechtswissenschaft nicht ignoriert werden kann. Die Erkenntnisse seiner Arbeit sind maßstabsbildend. Zugleich ist das Thema damit nicht ausgeschöpft, sondern bildet erst die Basis für weitere spezialisierte Forschung auf verschiedenen besonderen Gebieten des Völkerrechts und des deutschen Verfassungsrechts. Mehr Fruchtbarkeit für die Wissenschaft kann man von einer Dissertationsschrift nicht verlangen. Da die Arbeit von Nehls zugleich in gedanklicher und sprachlicher Hinsicht herausragt, sei ihre Lektüre auch einem größeren Kreis als dem der eigentlich adressierten Völkerrechtsgemeinde wärmstens empfohlen.« Dr. Björn Schiffbauer, in: Archiv des Völkerrechts, Bd. 58, Heft 2/2020