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Die Entscheidungen der Schiedsgerichte wurden wegen uneinheitlicher und unbeabsichtigter Auslegungen, die über die in den Vertragsbestimmungen zum Ausdruck kommende Absicht der Parteien hinausgingen, heftig angegriffen. Eine dieser fehlinterpretierten Bestimmungen ist die Meistbegünstigungsklausel. Ungeachtet des Wortlauts dieser Klausel verwenden viele Gerichte sie, um die Entscheidungsbefugnis zwischen internationalen Schiedsgerichten und nationalen Gerichten aufzuteilen. Die Hauptursache für die Auslegungsprobleme in Investor-Staat-Schiedsverfahren ist die Vernachlässigung und falsche…mehr

Produktbeschreibung
Die Entscheidungen der Schiedsgerichte wurden wegen uneinheitlicher und unbeabsichtigter Auslegungen, die über die in den Vertragsbestimmungen zum Ausdruck kommende Absicht der Parteien hinausgingen, heftig angegriffen. Eine dieser fehlinterpretierten Bestimmungen ist die Meistbegünstigungsklausel. Ungeachtet des Wortlauts dieser Klausel verwenden viele Gerichte sie, um die Entscheidungsbefugnis zwischen internationalen Schiedsgerichten und nationalen Gerichten aufzuteilen. Die Hauptursache für die Auslegungsprobleme in Investor-Staat-Schiedsverfahren ist die Vernachlässigung und falsche Anwendung der internationalen Regeln zur Vertragsauslegung. Dieses Buch zeigt, dass die Auslegung keine exakte Wissenschaft ist, aber dennoch eine Wissenschaft, die die Anwendung bestimmter Regeln erfordert, um korrekte Ergebnisse zu erzielen. Die internationalen Auslegungsregeln des WVK bieten einen ausgewogenen Ansatz für die Vertragsauslegung und erkennen die legitimen Rechte und Interessen von Gaststaaten und ausländischen Investoren gleichermaßen an. Die vollständige Einhaltung dieser Regeln dient als Wegweiser, um zu korrekten Auslegungen zu gelangen, die mit der Absicht der Vertragsparteien übereinstimmen, wie sie in den Vertragsbedingungen zum Ausdruck kommt.
Autorenporträt
Amr Mostafa Aabed ist Richter am ägyptischen Staatsrat "Conseil d'Etat". Er erwarb einen Master of Laws in internationalem und vergleichendem Recht (LL.M.) an der Amerikanischen Universität in Kairo. Außerdem erwarb er einen Master of Laws im öffentlichen und privaten Recht. Er ist Doktorand in vergleichendem Verfassungsrecht. Er hat zahlreiche akademische Positionen inne.