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Thomas Groh entwickelt in seiner Arbeit eine Alternative zu der herkömmlichen, auf der Dichotomie zwischen Auslegung und Anwendung basierenden Beschreibung der Auslegungsbefugnis des EuGH im Vorabentscheidungsverfahren. Den mit der Auslegung des Gemeinschaftsrechts im Vorabentscheidungsverfahren verfolgten Zielen stellt er gemeinschaftsrechtliche Vorgaben gegenüber, die gegen eine Vorlage an den EuGH sprechen. Soweit den Zielen dabei größeres Gewicht zukommt, ist ein gemeinschaftsrechtliches Auslegungsbedürfnis anzuerkennen, das Grund und Grenze der Auslegungsbefugnis des EuGH im…mehr

Produktbeschreibung
Thomas Groh entwickelt in seiner Arbeit eine Alternative zu der herkömmlichen, auf der Dichotomie zwischen Auslegung und Anwendung basierenden Beschreibung der Auslegungsbefugnis des EuGH im Vorabentscheidungsverfahren. Den mit der Auslegung des Gemeinschaftsrechts im Vorabentscheidungsverfahren verfolgten Zielen stellt er gemeinschaftsrechtliche Vorgaben gegenüber, die gegen eine Vorlage an den EuGH sprechen. Soweit den Zielen dabei größeres Gewicht zukommt, ist ein gemeinschaftsrechtliches Auslegungsbedürfnis anzuerkennen, das Grund und Grenze der Auslegungsbefugnis des EuGH im Vorabentscheidungsverfahren ist.

Auf der Grundlage eines über traditionelle Lehren hinausgreifenden methodologischen Ansatzes analysiert er sodann das Instrumentarium der gemeinschaftsrechtlichen Interpretationsmethodik. Mit dessen Hilfe zeigt er, daß die von ihm entwickelte zielorientierte Konzeption der Auslegungsbefugnis des EuGH methodengerecht als zutreffende Bedeutung von Art. 234 Abs. 1 EGVbestimmt werden kann.
Rezensionen
"In many respects one can compliment Groh on writing this book; it has clear structure and contains lucid explanations. Another advantage lies in fact that the author always attempts to find solutions in the legislation; therefore the demonstrated solutions are very clear. Literature and jurisprudence are well analysed and besides this there is also a good index presented at the end of the book. The above book certainly will have a notable influence on the legal discussion." Lars Micker, in: Common Market Law Review, 5/2006