Die ausschließlichen Kompetenzen der EG gehören zu den derzeit wohl umstrittensten Fragen im Bereich des institutionellen Gemeinschaftsrechts. Denn obwohl die Anwendung zweier zentraler Bestimmungen des EG-Vertrags, nämlich des Subsidiaritätsprinzips (Art. 5 II EG) und der verstärkten Zusammenarbeit (Art. 11 I lit. a EG), eng mit dem Begriff der Exklusivität verknüpft ist, äußert sich das Primärrecht in aller Regel nicht zur Ausschließlichkeit bzw. Nicht-Ausschließlichkeit von Gemeinschaftskompetenzen. Auch im Schrifttum steht eine umfassende Klärung der Problematik bisher aus.
Diese Lücke schließt das Buch von Daniel Dittert. Ausgehend vom aktuellen Stand der Diskussion in Literatur, Institutionenpraxis und Rechtsprechung zeigt der Autor in einem Kriterienkatalog Leitlinien auf, mit deren Hilfe ausschließliche Kompetenzen der EG sicher bestimmt werden können. Auf der Grundlage der entwickelten Leitlinien stellt er sodann einen umfassenden Katalog der ausschließlichen und nicht-ausschließlichen Kompetenzen im System des EG-Vertrags zusammen. Damit liefert das Buch eine Hilfestellung für die praktische Anwendung des Gemeinschaftsrechts, namentlich des Subsidiaritätsprinzips und der Bestimmungen über die verstärkte Zusammenarbeit. Zugleich enthält es auch Material für eine klarere Abgrenzung der Kompetenzen der europäischen Institutionen und der Zuständigkeiten ihrer Mitgliedstaaten, wie sie bei künftigen Vertragsrevisionen möglicherweise zum Thema werden könnte.
Diese Lücke schließt das Buch von Daniel Dittert. Ausgehend vom aktuellen Stand der Diskussion in Literatur, Institutionenpraxis und Rechtsprechung zeigt der Autor in einem Kriterienkatalog Leitlinien auf, mit deren Hilfe ausschließliche Kompetenzen der EG sicher bestimmt werden können. Auf der Grundlage der entwickelten Leitlinien stellt er sodann einen umfassenden Katalog der ausschließlichen und nicht-ausschließlichen Kompetenzen im System des EG-Vertrags zusammen. Damit liefert das Buch eine Hilfestellung für die praktische Anwendung des Gemeinschaftsrechts, namentlich des Subsidiaritätsprinzips und der Bestimmungen über die verstärkte Zusammenarbeit. Zugleich enthält es auch Material für eine klarere Abgrenzung der Kompetenzen der europäischen Institutionen und der Zuständigkeiten ihrer Mitgliedstaaten, wie sie bei künftigen Vertragsrevisionen möglicherweise zum Thema werden könnte.