Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Geschichte - Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Note: 1,3, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Geschichtswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Wenn der Vorspann zu den res gestae großzügig behauptet, dass Augustus den Erdkreis der Herrschaft des römischen Volkes unterwarf , so bedarf diese Aussage ebenso einer genaueren Untersuchung wie die in den res gestae von Augustus selbst gezeichnete Darstellung seiner politischen, vor allem aber außenpolitischen Aktivitäten. Der folgende Text beschäftigt sich kritisch mit der von Augustus in den res gestae präsentierten Außenpolitik. Dabei kann aber nur ein Teil der res gestae einer Analyse unterzogen werden, da alles andere den Rahmen dieser Arbeit sprengen würde. In einem letzten Gliederungspunkt wird auf die Frage eingegangen, ob Augustus Außenpolitik offensiv oder defensiv ausgerichtet war, wobei unterschiedliche Forschungsmeinungen eine Rolle spielen.Möchte man
dem schon erwähnten Vorspann zu den res gestae Glauben schenken, dann gliedert Augustus seinen Bericht in zwei Teile, nämlich grob gesagt in die Außenpolitik und in die Aufwendungen. Alfred Heuss weist aber darauf hin, dass dem nicht so ist, sondern eindeutig eine Dreiteilung in Abschnitt I Honores (Kapitel 1-14), II Impensae (Kapitel 15-24) und III die eigentlichen res gestae (Kapitel 25-35) im militärischen Sinne zu erkennen ist. Ebenso bemerkt er, dass aber innerhalb dieser Abschnitte keine homogene beziehungsweise konsequente Themenwahl festzumachen ist. Aus diesem Grund untersucht die folgende Arbeit nicht ausschließlich den eben benannten dritten Teil, sondern behandelt auch mit dem Thema in Verbindung stehende Elemente aus den vorherigen Abschnitten.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
dem schon erwähnten Vorspann zu den res gestae Glauben schenken, dann gliedert Augustus seinen Bericht in zwei Teile, nämlich grob gesagt in die Außenpolitik und in die Aufwendungen. Alfred Heuss weist aber darauf hin, dass dem nicht so ist, sondern eindeutig eine Dreiteilung in Abschnitt I Honores (Kapitel 1-14), II Impensae (Kapitel 15-24) und III die eigentlichen res gestae (Kapitel 25-35) im militärischen Sinne zu erkennen ist. Ebenso bemerkt er, dass aber innerhalb dieser Abschnitte keine homogene beziehungsweise konsequente Themenwahl festzumachen ist. Aus diesem Grund untersucht die folgende Arbeit nicht ausschließlich den eben benannten dritten Teil, sondern behandelt auch mit dem Thema in Verbindung stehende Elemente aus den vorherigen Abschnitten.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.