Die außerordentliche Beschwerde ist ein neuer durch die Zivilgerichte geschaffener zivilprozessualer Rechtsbehelf, mit dem scheinbar unanfechtbare Gerichtsentscheidungen ausnahmsweise angegriffen werden können. Entgegen vielfältiger Bemühungen von Seiten des Gesetzgebers, die Rechtsmittelgerichte durch die zunehmende Verkürzung des Instanzenzugs zu entlasten, hat sich die außerordentliche Beschwerde mittlerweile in der Praxis eingebürgert, weist aber besonders hinsichtlich ihres Anwendungsbereichs und ihrer Anwendungsvoraussetzungen noch unscharfe Konturen auf. Der Verfasser bestimmt unter besonderer Berücksichtigung des Gerichtsverfassungsrechts Grund und Grenzen dieser Statthaftigkeitserweiterung. Anhand der bisher durch die Zivilgerichte entschiedenen Anwendungsfälle der außerordentlichen Beschwerde werden sachliche Kriterien für deren Zulässigkeit und Begründetheit genannt.