Das Werk geht auf das "Erste Konstanzer rechtsvergleichende Kolloquium" zurück, das europäische Richter zusammenführte, um ein Thema von gemeinsamen Interesse zu erörtern.
Die Konstanzer Veranstaltung beschreitet in zweierlei Hinsicht Neuland:
Sie versucht zum einen und in dieser Form erstmalig, rechtsgebietsübergreifende allgemeine Merkmale unternehmerischer Verhaltenspflichten im außervertraglichen Bereich herauszuarbeiten.
Zum andern entwickelt sie einen rechtsvergleichenden Ansatz zum deutschen und französischen Recht der außervertraglichen Haftung, der über ein bloßes Einandergegenüberstellen der beiden Rechtsordnungen hinausgeht und eine bewertende Synthese im Hinblick auf die europäische Rechtsvereinheitlichung wagt.
Die Konstanzer Veranstaltung beschreitet in zweierlei Hinsicht Neuland:
Sie versucht zum einen und in dieser Form erstmalig, rechtsgebietsübergreifende allgemeine Merkmale unternehmerischer Verhaltenspflichten im außervertraglichen Bereich herauszuarbeiten.
Zum andern entwickelt sie einen rechtsvergleichenden Ansatz zum deutschen und französischen Recht der außervertraglichen Haftung, der über ein bloßes Einandergegenüberstellen der beiden Rechtsordnungen hinausgeht und eine bewertende Synthese im Hinblick auf die europäische Rechtsvereinheitlichung wagt.