Die Frage der Grundrechte in der Dialektik von Rechtsstaatlichkeit und Ausnahmestaaten in Afrika stand im Mittelpunkt dieser Untersuchung. Es zeigte sich, dass die Kontinuität der verfassungsmäßig garantierten Rechte auf zwei Arten vorübergehend unterbrochen werden kann. Der erste - verfassungsrechtlich erfasste - Modus ist die rechtliche Suspendierbarkeit, die in der Anwendung von verfassungsrechtlich verankerten Instrumenten besteht, deren Wirkung darin besteht, die Grundrechte zu deaktivieren. Die Bestimmungen, in denen diese rechtlichen Instrumente zum Überleben des Staates verankert sind, sind "Verfassungen en miniature".Der zweite - verfassungsrechtlich nicht abgesicherte - Modus ist die faktische Suspendierbarkeit, die sich aus faktischen Situationen ergibt, die die verfassungsmäßigen Vorrechte der Bürger außer Kraft setzen. Dies ist der Fall bei Staatsstreichen und politischen Krisen, die in der Regel durch Vereinbarungen zur Krisenbewältigung gelöst werden, die häufig die geltenden Verfassungen in Frage stellen.