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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, FernUniversität Hagen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Bachelorarbeit thematisiert die Bedeutung der Regelungen über die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht durch das COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz (COVInsAG) und verschafft einen Überblick über die Anordnungen und die daraus resultierenden Folgen. Sachgerecht kann das nur gelingen, wenn zunächst eine kurze Auseinandersetzung mit den zugrundeliegenden Regelungen erfolgt. Das…mehr

Produktbeschreibung
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, FernUniversität Hagen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Bachelorarbeit thematisiert die Bedeutung der Regelungen über die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht durch das COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz (COVInsAG) und verschafft einen Überblick über die Anordnungen und die daraus resultierenden Folgen. Sachgerecht kann das nur gelingen, wenn zunächst eine kurze Auseinandersetzung mit den zugrundeliegenden Regelungen erfolgt. Das Augenmerk der Arbeit liegt auf einer praxisnahen Beleuchtung der gesetzlichen Maßnahmen unter besonderer Berücksichtigung der Folgen für die Geschäftsleiter. Die Insolvenz stellt in Deutschland nach wie vor ein Thema dar, über das lieber geschwiegen wird. Es ist verpönt. Auch 22 Jahre nach Einführung und zahlreichen Modifikationen der Insolvenzordnung und damit Ablösung der Konkurs- bzw. der Gesamtvollstreckungsordnung ist die Insolvenz weder gesellschaftsfähig noch als Sanierungsinstrument in den Köpfen deutscher Geschäftsleiter angekommen. In der Folge vermeiden sie daher die Auseinandersetzung damit. In Zeiten der COVID-19-Pandemie liegt das neben der Sache. Die enorme Bedeutung des Insolvenzrechts ist bereits daran abzuleiten, dass das COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzt (COVInsAG) das erste Gesetz überhaupt war, dass der Gesetzgeber im Rahmen der Corona-Pandemie am 27. März 2020 beschlossen und verkündet hat. Die Folgen der Pandemie für die Wirtschaft sind beispiellos. Ebenso die Dynamik. Jegliche bisher entwickelten Definitionen, Szenarien und zeitliche Ablaufpläne von Unternehmenskrisen verloren über Nacht ihre Gültigkeit bezogen auf die Pandemie. Seit der beschleunigten Einführung im März 2020 war die Entwicklung des COVInsAG und insbesondere die Aussetzung der Insolvenzantragspflichten von kurzfristigen Veränderungen geprägt.
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