Mit Erlaß des Umwandlungsgesetzes 1995 schuf der Gesetzgeber eine erleichterte Möglichkeit zur Umstrukturierung von Unternehmen. Die Regelungen des UmwG bestehen jedoch nur neben den bisherigen Möglichkeiten, schließen diese aber nicht aus, so daß auch eine Spaltung ohne Hilfe des UmwG durchgeführt werden kann. Da dadurch das Schutzinstrumentarium des UmwG umgangen werden kann, stellt sich die Frage, inwieweit die betreffenden Regeln des UmwG auf derart durchgeführte traditionelle Spaltungen Anwendung finden. Als Ergebnis dieser Untersuchung wird eine differenzierte Ausstrahlung solcher umwandlungsrechtlicher Normen angenommen, die speziell spaltungsspezifischen Gefahren begegnen wollen und nicht lediglich Ausgleich für die durch die Übertragungstechnik des UmwG in Form der partiellen Gesamtrechtsnachfolge begründeten Risiken sind.