Die Arbeit befasst sich kritisch mit den bisher vorliegenden Inter- pretationen der Formel "Ausübung öffentlicher Gewalt" in Art. 55 Abs. 1 EWGV. Sie unternimmt den Versuch, Funktion und Inhalt dieser Be- stimmung als Ausnahme von den erwerbswirtschaftlich ausgerichteten Vorschriften über die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit (Art. 52 ff., 59 ff. EWGV) zu ermitteln und von daher die aus- schliesslich den eigenen Mitgliedstaatsangehörigen vorbehaltene Ausübung öffentlicher Gewalt als nicht-erwerbswirtschaftliche Agende zu verstehen.
Die Arbeit befasst sich kritisch mit den bisher vorliegenden Inter- pretationen der Formel "Ausübung öffentlicher Gewalt" in Art. 55 Abs. 1 EWGV. Sie unternimmt den Versuch, Funktion und Inhalt dieser Be- stimmung als Ausnahme von den erwerbswirtschaftlich ausgerichteten Vorschriften über die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit (Art. 52 ff., 59 ff. EWGV) zu ermitteln und von daher die aus- schliesslich den eigenen Mitgliedstaatsangehörigen vorbehaltene Ausübung öffentlicher Gewalt als nicht-erwerbswirtschaftliche Agende zu verstehen.
Aus dem Inhalt: Stellung und Bedeutung von Art. 55 EWGV im Gefüge des EWG-Vertrages - Die Frage der unmittelbaren Anwendbarkeit von Art. 55 Abs. 1 EWGV - Die Auslegung von Art. 55 Abs. 1 EWGV im einzelnen - Die Tauglichkeit des Auslegungsbefundes in praktischen Beispielen.
Aus dem Inhalt: Stellung und Bedeutung von Art. 55 EWGV im Gefüge des EWG-Vertrages - Die Frage der unmittelbaren Anwendbarkeit von Art. 55 Abs. 1 EWGV - Die Auslegung von Art. 55 Abs. 1 EWGV im einzelnen - Die Tauglichkeit des Auslegungsbefundes in praktischen Beispielen.
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