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In der wettbewerbsrechtlichen Diskussion der letzten Jahre wird immer häufiger gefordert, die Anwendung des § 1 UWG ähnlich wie im Kartellrecht von der wirtschaftlichen Macht des Handelnden abhängig zu machen. In der vorliegenden Arbeit untersucht der Autor, in welchen Fallgestaltungen diesem Kriterium Bedeutung zukommen kann. Dabei zeigt sich, daß weder der Gedanke des Schutzes des Wettbewerbsbestandes noch der Gesichtspunkt des Mittelstandsschutzes eine solche differenzierte Anwendung des § 1 UWG rechtfertigen. Auch in der Fallgruppe "Wettbewerbsverstoß durch Rechtsbruch" bleibt die…mehr

Produktbeschreibung
In der wettbewerbsrechtlichen Diskussion der letzten Jahre wird immer häufiger gefordert, die Anwendung des § 1 UWG ähnlich wie im Kartellrecht von der wirtschaftlichen Macht des Handelnden abhängig zu machen. In der vorliegenden Arbeit untersucht der Autor, in welchen Fallgestaltungen diesem Kriterium Bedeutung zukommen kann. Dabei zeigt sich, daß weder der Gedanke des Schutzes des Wettbewerbsbestandes noch der Gesichtspunkt des Mittelstandsschutzes eine solche differenzierte Anwendung des § 1 UWG rechtfertigen. Auch in der Fallgruppe "Wettbewerbsverstoß durch Rechtsbruch" bleibt die Marktmachtdifferenzierung ohne Bedeutung. Einzig das bewußte Ausnutzen einer Überlegenen Stellung zu Lasten wirtschaftlich Schwächerer kann für § 1 UWG überhaupt Bedeutung haben. Orientiert man jedoch die Auslegung des § 1 UWG an der Wertordnung des Grundgesetzes, so wird deutlich, daß unterschiedliche Machtverhältnisse allenfalls den tatsächlichen Hintergrund, niemals aber die rechtliche Begründung für einen Wettbewerbsverstoß darstellen können.