Für Direktzusagen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge müssen ab Januar 1987 handelsrechtlich Rückstellungen gebildet werden (Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten). Bisher wurde zu 90% das steuerliche Teilwertverfahren in der Handelsbilanz verwendet. Nach dem BilMoG ist dieses Verfahren grundsätzlich nicht mehr zulässig, wodurch sich erhebliche Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz ergeben. Ein statischer Wert wie im Steuerrecht ist nicht mehr möglich. Zukünftig wird der Zinssatz von der deutschen Bundesbank bekannt gegeben. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen sowie Fluktuationen sind bei der Bewertung mit einzubeziehen. Daraus resultiert eine Erhöhung der handelsrechtlichen Pensionsrückstellungen. Die erhöhte Belastung wird durch die Möglichkeit der Verteilung über 15 Jahre abgemildert. Bei dem Ausweis sieht der Gesetzgeber zukünftig eine in kaufgenommene Durchbrechung des Saldierungsverbotes vor. Der Bruttoausweis wurde aufgehoben und es kommt zu einem Nettoausweis. Mit der Umstellung ergeben sich, aufgrund verschiedener Methoden der Bewertung und des Ausweises, bilanzpolitische Spielräume. Diese Spielräume bleiben auch in den Folgejahren bestehen.
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