Die Lage galt bislang als wertbestimmender Parameter für die Bewertung von selbstgenutzten Wohnimmobilien. Jedoch gewinnt in der Bauwirtschaft auch der Einsatz von neuen Technologien und Baustoffen immer mehr an Bedeutung. Das ist nicht zuletzt auf die Verschärfung bzw. stetige Novellierung der EnEV zurückzuführen. Die unzureichende Einordnung der Gebäude in einen Ausstattungszustand stellt ein Problem hinsichtlich der Immobilienbewertung im Sachwertverfahren dar. Die derzeitigen Bewertungskriterien mitsamt ihren Normalherstellungskosten sind nicht mehr zeitgemäß.Eine Überarbeitung und Neuklassifizierung der Ausstattungszustände der Anlagentechnik unter Berücksichtigung von gebäudespezifischen Kenngrößen ist dringend geboten. Aus den neu gewonnenen Erkenntnissen entsteht ein überarbeitetes Bewertungssystem mit dem Schwerpunkt Anlagentechnik, welches Ausstattungsstandards und Normalherstellungskosten unter Berücksichtigung von energetischen Größen verbindet.
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