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Die Reform der Korperschaftsteuer wurde am 31. 8. 1976 als Teil des "Dritten Steuerreformgesetzes" vom Bun destag mit Zustimmung des Bundesrates verabschiedet. Damit konnte zum 1. Januar 1977 nach umfangreichen Diskussionen ein weiterer Baustein der insbesondere in der sozialliberalen Regierungserklarung vom 28. 10. 1969 angekUndigten groEen Steuerreform in Kraft ge setzt werden. Eine grundsatzliche Reform der deutschen Unternehmens besteuerung war allerdings schon einige Zeit vor der anstoEgebenden Regierungserklarung Gegenstand finanz wissenschaftlicher und -politi scher Erorterungen. So…mehr

Produktbeschreibung
Die Reform der Korperschaftsteuer wurde am 31. 8. 1976 als Teil des "Dritten Steuerreformgesetzes" vom Bun destag mit Zustimmung des Bundesrates verabschiedet. Damit konnte zum 1. Januar 1977 nach umfangreichen Diskussionen ein weiterer Baustein der insbesondere in der sozialliberalen Regierungserklarung vom 28. 10. 1969 angekUndigten groEen Steuerreform in Kraft ge setzt werden. Eine grundsatzliche Reform der deutschen Unternehmens besteuerung war allerdings schon einige Zeit vor der anstoEgebenden Regierungserklarung Gegenstand finanz wissenschaftlicher und -politi scher Erorterungen. So wurde im Jahre 1948 der sogenannte Betriebsteueraus schuE eingesetzt, der eine Neuordnung der Besteuerung gewerblicher Unternehmen vorbereiten sollte. Die urn fassende Diskussion des Betriebsteuergedankens - an der das Finanzwissenschaftliche Forschungsinstitut an der Universitat zu Koln maEgeblich beteiligt wa- hatte jedoch bis zum Anfang der 70er Jahre den system gerechten Umbau der Unternehmensbesteuerung nicht ein lei ten konnen. Wie schon in vorangegangenen Erorterungen, entzUndete sich die Kritik im Verlauf der Auseinandersetzung um den von vielen als "KernstUck" der Steuerreform be trachteten Problemkreis insbesondere daran, daE im damals geltenden Recht betriebliche Gewinne je nach der Rechtsform des Unternehmens unterschiedlich be steuert wurden und dadurch die Wahl der betrieblichen Rechtsform weniger wirtschaftlich als steuerlich be stimmt war.