Im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse entstehen häufig Spannungen zwischen dem verfassungsrechtlich geschützten Selbstbestimmungsrecht der Kirche und den Rechten kirchlicher Arbeitnehmer. Die Arbeit beschreibt, welche konkreten individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Auswirkungen die Richtlinie 2000/78/EG auf das bisher geltende kirchliche Arbeitsrecht - einschließlich der kirchlichen Gerichtsbarkeit - in Deutschland hat. Als Auslegungsmaxime für die kirchenspezifischen Regelungen der Richtlinie werden hierbei die gemeinschaftsrechtlich geschützte korporative Religionsfreiheit und das Recht des Arbeitnehmers auf Gleichbehandlung herangezogen. Hierdurch lassen sich Schlussfolgerungen ziehen, inwieweit die Kirchen in Deutschland weiterhin ihre Mitarbeiter aufgrund der Religion, der Weltanschauung bzw. der sexuellen Ausrichtung ungleich behandeln dürfen.