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In dieser Arbeit werden die Auswirkungen der Regelungen des Betreuungsrechts über die Heilbehandlung Betreuter in der ärztlichen Praxis dargestellt. Es wird der Begriff der Einwilligungsfähigkeit und die Beachtlichkeit von sogenannten Voraberklärungen sowie die Zulässigkeit der Bevollmächtigung Dritter zur Abgabe von Einwilligungserklärungen erörtert. Der Autor steht diesen beiden Instituten skeptisch gegenüber. Anhand der beispielhaften Betrachtung konkreter medizinischer Behandlungen und der Auswertung eigener Feldforschungen wird der Versuch unternommen, die Voraussetzungen zu klären, unter…mehr

Produktbeschreibung
In dieser Arbeit werden die Auswirkungen der Regelungen des Betreuungsrechts über die Heilbehandlung Betreuter in der ärztlichen Praxis dargestellt. Es wird der Begriff der Einwilligungsfähigkeit und die Beachtlichkeit von sogenannten Voraberklärungen sowie die Zulässigkeit der Bevollmächtigung Dritter zur Abgabe von Einwilligungserklärungen erörtert. Der Autor steht diesen beiden Instituten skeptisch gegenüber. Anhand der beispielhaften Betrachtung konkreter medizinischer Behandlungen und der Auswertung eigener Feldforschungen wird der Versuch unternommen, die Voraussetzungen zu klären, unter denen nach 1904 Satz 1 BGB die Einwilligung eines Betreuers der Genehmigung durch das Vormundschaftsgericht bedarf. Eine rechtsvergleichende Betrachtung der Rechtslage in den Niederlanden schließt sich an. Abschließend wird die Problematik der Forschung an Betreuten erörtert.
Autorenporträt
Der Autor: Theodor Zimmermann wurde 1955 in Heidelberg geboren. 1981 erstes juristisches Staatsexamen, 1984 zweites juristisches Staatsexamen, seit 1985 im Staatsdienst des Landes Baden-Württemberg, zunächst als Richter, seit 1991 als Notar.
Rezensionen
"Das Buch ist Vormundschaftsrichtern, Ärzten, Betreuern und sonstigen am Betreuungswesen Interessierten besonders dann zu empfehlen, wenn sie sich in einem einzelnen Fall oder allgemein über rechtliche oder tatsächliche Fragen zur ärztlichen Behandlung betreuter Personen informieren möchten. Besonders hilfreich und von großer praktischer Relevanz sind die Ausführungen zur Problematik der Einwilligungsfähigkeit und zum Genehmigungsvorbehalt des
1904 BGB." (K. Stolz, Zeitschrift für das Notariat in Baden-Württemberg)