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Die Auswirkungen des BilRUG auf die phasenkongruente Dividendenaktivierung im Hinblick auf die Ausschüttungssperre des § 272 Abs. 5 HGB. - Haßler, Alexandra Leonie
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In der Arbeit wird untersucht, welche Auswirkungen das BilRUG auf die phasenkongruente Dividendenaktivierung hat. Bisher wird in der Praxis von einem handelsrechtlichen Bilanzierungswahlrecht bzw. einer handelsrechtlichen Bilanzierungsplicht und einem steuerrechtlichen Bilanzierungsverbot ausgegangen. Dabei kommt die Autorin zu dem Ergebnis, dass die bisherige Praxis der phasenkongruenten Dividendenaktivierung gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung verstößt. Durch den im Rahmen des BilRUG neu eingeführten § 272 Abs. 5 HGB ist allerdings nach Ansicht der Autorin eine…mehr

Produktbeschreibung
In der Arbeit wird untersucht, welche Auswirkungen das BilRUG auf die phasenkongruente Dividendenaktivierung hat. Bisher wird in der Praxis von einem handelsrechtlichen Bilanzierungswahlrecht bzw. einer handelsrechtlichen Bilanzierungsplicht und einem steuerrechtlichen Bilanzierungsverbot ausgegangen. Dabei kommt die Autorin zu dem Ergebnis, dass die bisherige Praxis der phasenkongruenten Dividendenaktivierung gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung verstößt. Durch den im Rahmen des BilRUG neu eingeführten § 272 Abs. 5 HGB ist allerdings nach Ansicht der Autorin eine Bilanzierungshilfe zu sehen, die es unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht, handelsrechtlich Dividenden phasenkongruent zu aktivieren. Steuerlich bleibt es weiterhin bei einem Bilanzierungsverbot. Auswirkungen für die Praxis ergeben sich dadurch insbesondere für Minderheitsgesellschafter, für die bisher die handelsrechtliche phasenkongruente Dividendenaktivierung weitestgehend abgelehnt wurde.
Autorenporträt
Alexandra Leonie Haßler studierte Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs Universität Freiburg. Ihr erstes juristisches Staatsexamen legte sie dort 2015 ab. Das Referendariat absolvierte sie beim OLG Frankfurt am Main und legte dort das zweite juristische Staatsexamen im Jahr 2017 ab. Seit 2018 ist sie als Rechtsanwältin im Immobilienwirtschaftsrecht zuerst in Frankfurt und ab 2019 in München tätig.