Das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) hat das GmbH-Recht grundlegend reformiert. Welche Auswirkungen aber hat die zivilrechtliche Reform auf das GmbH-Strafrecht? Die Arbeit befasst sich mit dieser Frage aufgrund folgender zivilrechtlicher Änderungen durch das MoMiG: Die Normierung der verdeckten Sacheinlage und das Hin- und Herzahlen der Einlage, der Ausschluss vom Geschäftsführeramt, das Kapitalerhaltungsrecht und der Eigenkapitalersatz, die Insolvenzverschleppung und die Unternehmergesellschaft. Im Rahmen der Untersuchung zeigt sich, dass "vor die Klammer gezogene Ergebnisse" kaum möglich sind. Die strafrechtlichen Folgen der sogenannten Jahrhundertreform sind viel mehr gesondert für jede zivilrechtliche Änderung festzustellen.