Die vorliegende Arbeit behandelt zunächst einige allgemeine Fragen betreffend die GesbR, die für die weiteren Ausführungen von Bedeutung sind. Weiters wird ein kurzer Überblick über die Handelsrechtsreform 2005 gegeben und dabei auf die für die GesbR relevanten Änderungen eingegangen. Den Kern der Arbeit stellen die Abhandlungen über die Eintragungs- bzw Umgründungspflicht gemäß Par. 8 Abs 3 UGB sowie die neue Vertretungsregel des Par.178 UGB dar. Im letzten Kapitel beschäftigt sich die Arbeit mit Einzelfragen, die in einem Naheverhältnis zu den durch die Einführung des UGB sich ergebenden Änderungen des GesbR-Rechts stehen. Konkret wird in diesem Zusammenhang die Problematik der Vorgesellschaft sowie die Frage erörtert, ob eine Arbeitsgemeinschaft im Bauwesen als unternehmerisch tätige GesbR zu qualifizieren ist und somit in den Regelungsbereich des Par. 8 Abs 3 UGB fällt.
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