Die Auswirkungen des unionsrechtlichen Altersdiskriminierungsverbots auf das deutsche Beamtenrecht werden anhand konkreter Überprüfungen altersabhängiger beamtenrechtlicher Regelungen auf ihre Vereinbarkeit mit den Vorgaben des europäischen Sekundärrechts untersucht. Zur abschließenden Bewertung dieser Regelungen des Beamtenrechts am europarechtlichen Maßstab werden diesen Analysen Explorationen an verfassungsrechtlichen Vorgaben vorgeschaltet. Im Ergebnis ist zu konstatieren, dass das deutsche Beamtenrecht den normativen Gestaltungsspielraum, den der Richtliniengeber den Mitgliedstaaten eröffnet hat, nicht überschreitet.