Die "Autonomie des Individuums" ist ein Schlüsselbegriff des deutschen Rechts. Mehr denn je ist sie Gegenstand zahlreicher Diskussionen zu rechtlichen Spezialthemen wie etwa Sterbehilfe, staatliches Nudging, Leihmutterschaft oder Selbstbestimmung über das eigene Geschlecht. Anders sieht es jedoch im Bereich der Grundlagenforschung aus: Hier fehlt es in der deutschen Rechtsordnung an einem allgemein anerkannten, einheitlichen Konzept individueller Autonomie. Felix Schumann schließt diese Lücke durch eine systematische und umfassende Analyse der Grundlagen des rechtlichen Autonomiebegriffs. Er sucht aus intra- und interdisziplinärer Perspektive nach einem im Zivil-, Straf- und Verfassungsrecht gleichlaufenden, einheitlichen Verständnis von (individueller) Autonomie, welches sich als theoretischer und dogmatischer Unterbau für Fragen aus der Rechtspraxis einsetzen lässt.