VI malig durch spezielle Bilanzierungsrichtlinien erläutert werden. Ferner hat es sich als notwendig erwiesen, die Anlage zur Jahresbilanz für die ein zelnen Bankgruppen in einem besonderen Abschnitt zu behandeln. Auch der Abschnitt über die Bewertung in der Bankbilanz konnte auf der ganzen Linie beachtlich ausgebaut werden. Eine entscheidende Erweiterung erfuhr er aber dadurch, daß - einem von seiten der Banken vielfach ge äußerten Wunsch entsprechend - nunmehr auch die Ertragsteuerbilanz der Banken mit behandelt ist. Der Schwerpunkt liegt dabei naturgemäß in der Darstellung der…mehr
VI malig durch spezielle Bilanzierungsrichtlinien erläutert werden. Ferner hat es sich als notwendig erwiesen, die Anlage zur Jahresbilanz für die ein zelnen Bankgruppen in einem besonderen Abschnitt zu behandeln. Auch der Abschnitt über die Bewertung in der Bankbilanz konnte auf der ganzen Linie beachtlich ausgebaut werden. Eine entscheidende Erweiterung erfuhr er aber dadurch, daß - einem von seiten der Banken vielfach ge äußerten Wunsch entsprechend - nunmehr auch die Ertragsteuerbilanz der Banken mit behandelt ist. Der Schwerpunkt liegt dabei naturgemäß in der Darstellung der Besonderheiten gegenüber den Steuerbilanzen der Unternehmungen anderer Branchen. Die einschlägige Rechtsprechung der Finanzgerichte ist berücksichtigt. Die Ausführungen über die Steuerbilanz sind in die gegenüber der ersten Auflage unveränderte Systematik des Buches eingearbeitet; zur Erhöhung der Ubersichtlichkeit sind sie jeweils durch Kursivdruck kenntlich gemacht. Einsparungen gegenüber den Ausführungen der ersten Auflage konnten lediglich im Abschnitt über Idie Umstellungsrechnung UIl!d die DM-Eröff nungsbilanz der Banken und deren Berichtigungen erzielt werden. Dieses Gebiet ist nach einem Jahrzehnt recht günstiger Entwicklung der Kredit institute im allgemeinen glücklicherweise nur noch von untergeordneter Bedeutung.
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Inhaltsangabe
Bedeutung und Rechtsgrundlagen der Bankbilanzierung und Bankenstatistik.- A. Die besondere Bedeutung der Bankbilanzierung.- B. Die besonderen Vorschriften für den Jahresabschluß der Banken.- C. Kurzfristige Ausweise und Bankenstatistik.- Erster Abschnitt Die Bewertung in den Bankbilanzen Nach Handels- und Steuerrecht.- A. Allgemeine Grundsätze der Bewertung in der Handels- und Steuerbilanz der Banken.- B. Einzelheiten zur Bewertung der Aktiven in der Handels- und Steuerbilanz der Banken.- C. Einzelheiten zur Bewertung der Verbindlichkeiten in der Handels- und Steuerbilanz der Banken.- D. Der Ansatz der aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungsposten in der Handels- und Steuerbilanz der Banken.- Zweiter Abschnitt Inhalt und Gliederung der Bankbilanzen.- Vorbemerkung.- A. Bilanzformblätter.- B. Die Richtlinien für die Aufstellung der Bankbilanzen.- C. Sonstige Gliederungs- und Ausweisvorschriften.- D. Erläuterungen zur Gliederung und zum Inhalt der Bilanzpositionen.- E. Die Angaben unter dem Bilanzstrich bei den Banken.- Dritter Abschnitt Die Anlage zur Jahresbilanz der Banken.- Vorbemerkung.- A. Die aufsichtsbehördliche Regelung (Anlageformblätter).- B. Erläuterungen zur Jahresbilanz.- Vierter Abschnitt Die Gewinn- und Verlustrechnung der Banken.- Vorbemerkung.- A. An eine wirklich aufschluBgebende Erfolgsrechnung der Banken zu stellende Anforderungen.- B. Die Grundsätze der heutigen Erfolgsrechnungen der Banken.- Fünfter Abschnitt Die Angaben zum Jahresabschluss im Geschaftsbericht der Banken.- A. Allgemeines.- B. Die Angaben im Geschäftsbericht der Aktienbanken.- C. Die Angaben in den Geschäftsberichten der sonstigen Banken.- Sechster Abschnitt Die DM-Eröffnungsbilanz der Banken und ihre Berichtigungen.- A. Die Uberleitung der RM-Rechnung in dieDM-Rechnung.- B. Die Berichtigungen der Umstellungsrechnung und der DM-Eröffnungsbilanz.- C. Die Bewertung in der DM-Eröffnungsbilanz und die Neuordnung der Kapitalverhältnisse.- Siebenter Abschnitt Anlagen.- Anlagengruppe 1: Gesetzliche Bewertungsvorschriften.- Anlagengruppe 2: Die Bildung von Sammelwertberichtigungen auf Forderungen.- Anlagengruppe 3: Gesetzliche Gliederungs- und andere Ausweisvorschriften.- Anlagengruppe 4: Formblätter für die Jahresbilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung der Kreditinstitute (nach dem Stand Ende 1960).- Anlage 5: Formblatt la für die Anlage zur Jahresbilanz der Kreditinstitute in der Rechtsform der Aktiengesellschaft, der Kommanditgesellschaft auf Aktien und der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (ohne Zentralkassen).- Anlagengruppe 6: Richtlinien für die Aufstellung der Jahresbilanzen der Kreditinstitute (nach dem Stand vom Jahresende 1960).- Anlagengruppe 7: Anordnungen, Erlasse, Bescheide usw. der Bankaufsichtsbehörden (Staatsaufsichtsbehörden) betreffend Gliederung und Ausweis in den Jahresbilanzen der Kreditinstitute (ohne Bilanzierungsrichtlinien und Anlagen zu den Jahresbilanzen).- Anlagengruppe 8: Gesetzliche Vorschriften über die Angaben im Geschäftsbericht.- Anlagengruppe 9: Stellungnahmen des Bankenfachausschusses des Instituts der Wirtschaftsprüfer zu Bilanzierungsfragen.- Anlagengruppe 10: Sonstige Anlagen.
Bedeutung und Rechtsgrundlagen der Bankbilanzierung und Bankenstatistik.- A. Die besondere Bedeutung der Bankbilanzierung.- B. Die besonderen Vorschriften für den Jahresabschluß der Banken.- C. Kurzfristige Ausweise und Bankenstatistik.- Erster Abschnitt Die Bewertung in den Bankbilanzen Nach Handels- und Steuerrecht.- A. Allgemeine Grundsätze der Bewertung in der Handels- und Steuerbilanz der Banken.- B. Einzelheiten zur Bewertung der Aktiven in der Handels- und Steuerbilanz der Banken.- C. Einzelheiten zur Bewertung der Verbindlichkeiten in der Handels- und Steuerbilanz der Banken.- D. Der Ansatz der aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungsposten in der Handels- und Steuerbilanz der Banken.- Zweiter Abschnitt Inhalt und Gliederung der Bankbilanzen.- Vorbemerkung.- A. Bilanzformblätter.- B. Die Richtlinien für die Aufstellung der Bankbilanzen.- C. Sonstige Gliederungs- und Ausweisvorschriften.- D. Erläuterungen zur Gliederung und zum Inhalt der Bilanzpositionen.- E. Die Angaben unter dem Bilanzstrich bei den Banken.- Dritter Abschnitt Die Anlage zur Jahresbilanz der Banken.- Vorbemerkung.- A. Die aufsichtsbehördliche Regelung (Anlageformblätter).- B. Erläuterungen zur Jahresbilanz.- Vierter Abschnitt Die Gewinn- und Verlustrechnung der Banken.- Vorbemerkung.- A. An eine wirklich aufschluBgebende Erfolgsrechnung der Banken zu stellende Anforderungen.- B. Die Grundsätze der heutigen Erfolgsrechnungen der Banken.- Fünfter Abschnitt Die Angaben zum Jahresabschluss im Geschaftsbericht der Banken.- A. Allgemeines.- B. Die Angaben im Geschäftsbericht der Aktienbanken.- C. Die Angaben in den Geschäftsberichten der sonstigen Banken.- Sechster Abschnitt Die DM-Eröffnungsbilanz der Banken und ihre Berichtigungen.- A. Die Uberleitung der RM-Rechnung in dieDM-Rechnung.- B. Die Berichtigungen der Umstellungsrechnung und der DM-Eröffnungsbilanz.- C. Die Bewertung in der DM-Eröffnungsbilanz und die Neuordnung der Kapitalverhältnisse.- Siebenter Abschnitt Anlagen.- Anlagengruppe 1: Gesetzliche Bewertungsvorschriften.- Anlagengruppe 2: Die Bildung von Sammelwertberichtigungen auf Forderungen.- Anlagengruppe 3: Gesetzliche Gliederungs- und andere Ausweisvorschriften.- Anlagengruppe 4: Formblätter für die Jahresbilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung der Kreditinstitute (nach dem Stand Ende 1960).- Anlage 5: Formblatt la für die Anlage zur Jahresbilanz der Kreditinstitute in der Rechtsform der Aktiengesellschaft, der Kommanditgesellschaft auf Aktien und der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (ohne Zentralkassen).- Anlagengruppe 6: Richtlinien für die Aufstellung der Jahresbilanzen der Kreditinstitute (nach dem Stand vom Jahresende 1960).- Anlagengruppe 7: Anordnungen, Erlasse, Bescheide usw. der Bankaufsichtsbehörden (Staatsaufsichtsbehörden) betreffend Gliederung und Ausweis in den Jahresbilanzen der Kreditinstitute (ohne Bilanzierungsrichtlinien und Anlagen zu den Jahresbilanzen).- Anlagengruppe 8: Gesetzliche Vorschriften über die Angaben im Geschäftsbericht.- Anlagengruppe 9: Stellungnahmen des Bankenfachausschusses des Instituts der Wirtschaftsprüfer zu Bilanzierungsfragen.- Anlagengruppe 10: Sonstige Anlagen.
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