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Von den verschiedenen Formen bargeldloser Zahlung hat in den letzten Jahren vor allem das Kreditkartengeschäft an Bedeutung gewonnen. In juristischer Hinsicht ist dabei insbesondere umstritten, ob diese Zahlungsform der bürgerlich-rechtlichen Anweisungsform unterstellt werden darf. Der Autor unternimmt den Versuch, diese Frage auf der Grundlage einer Untersuchung der historischen Entwicklung des Anweisungsgeschäfts zu beantworten.
Der bargeldlose Zahlungsverkehr war bereits im alten Rom im engen Zusammenhang mit dem großen Wirtschaftsaufschwung nach den Punischen Kriegen zu einem
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Produktbeschreibung
Von den verschiedenen Formen bargeldloser Zahlung hat in den letzten Jahren vor allem das Kreditkartengeschäft an Bedeutung gewonnen. In juristischer Hinsicht ist dabei insbesondere umstritten, ob diese Zahlungsform der bürgerlich-rechtlichen Anweisungsform unterstellt werden darf. Der Autor unternimmt den Versuch, diese Frage auf der Grundlage einer Untersuchung der historischen Entwicklung des Anweisungsgeschäfts zu beantworten.
Der bargeldlose Zahlungsverkehr war bereits im alten Rom im engen Zusammenhang mit dem großen Wirtschaftsaufschwung nach den Punischen Kriegen zu einem bedeutsamen Faktor des Geschäftslebens geworden. In diese Zeit fällt die Ausprägung des Instituts der Anweisung (delegatio). Wie das moderne Anweisungsgeschäft war auch die römische delegatio als abstrakte Verpflichtung des Angewiesenen gegenüber dem Anweisungsempfänger ausgestaltet. Das juristische Instrumentarium, mit dessen Hilfe die Rechtsposition des Anweisungsempfängers abgesichert werden sollte, unterschied sich im römischen Recht freilich in vieler Hinsicht von den Konstruktionen des geltenden Rechts. An die Stelle der römischen Delegationslehre tritt im 19. Jahrhundert mit dem Schuldvertrag eine Figur der "abstrakten Verbindlichkeit", mit der die zeitgenössische Rechtswissenschaft den Zweck verfolgt, der zunehmenden Bedeutung bargeldloser Zahlungsvorgänge gerecht zu werden.
Die vorliegende Studie beabsichtigt zu zeigen, daß sich das Anweisungsrecht in besonderer Weise dazu eignet, den Konflikt zwischen den am Kreditkartengeschäft beteiligten Personen einer interessengerechten Lösung zuzuführen.
Autorenporträt
Stephan Meder ist Professor für Zivilrecht und Rechtsgeschichte an der Universität Hannover.