Die Basler Vereinbarung von 1988 wurde unter der Schirmherrschaft der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) eingeführt, um über die Währungsbehörden oder Zentralbanken die Eigenkapitalbildung zu regulieren und Wettbewerbsverzerrungen für international tätige Banken zu vermeiden. Die damals verabschiedeten Regelungen betrafen vor allem die G-10-Banken, doch schon bald wurde ihr Anwendungsbereich ausgeweitet und die Basler Vereinbarung wurde zu einem Instrument zur Förderung der internationalen Konvergenz der Eigenkapitalstandards. Im Laufe der Jahre haben die konzeptionellen Beschränkungen und die Finanzinnovationen jedoch Arbitragemöglichkeiten geschaffen, die die Banken zu nutzen wussten. Mit der Verringerung seiner Effizienz wurde eine Überarbeitung des Abkommens unumgänglich. Aus diesem Grund wurde unter der Leitung des Basler Ausschusses der BIZ ein Konsultationsprozess eingeleitet, der eine Neugestaltung der in der neuen Basler Eigenkapitalvereinbarung festgelegten Eigenkapitalstandards für Banken zum Ziel hatte.