Die Hessische Bauordnung wurde neu gefasst. Zu nennen sind die Anpassung an die europäische Bauproduktenverordnung (BauPVO), Harmonisierung der Vorschriften zum barrierefreien Bauen, Vereinfachung der elektronischen Baugenehmigung, Seveseo III-Richtlinie (Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung beim Bau gefährlicher Betriebe).