Eingriffsnormen schränken das bei internationalen Schuldverhältnissen geltende Prinzip der Parteiautonomie ein. Solche Normen sind jedoch für eine funktionierende Wirtschaftsordnung unerlässlich, da in begrenztem Maße korrigierende Eingriffe durch den Staat möglich sein müssen, wie beispielsweise im Kartell-, Wettbewerbs- und Verbraucherschutzrecht und bei Ein- und Ausfuhrbeschränkungen. Auch die seit dem 17.12.2009 geltende Rom I-VO enthält eine Regelung zum Eingriffsrecht, die im Rahmen dieser Arbeit auf ihre Tauglichkeit untersucht werden soll. Die Untersuchung erfolgt anhand eines Vergleichs mit den im Schweizer IPRG verankerten Vorschriften zum Eingriffsrecht. Im Mittelpunkt der Ausführungen steht die Regelung zur Beachtung ausländischer Eingriffsnormen in der Rom I-VO und dem Schweizer IPRG.