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Diplomarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Georg-August-Universität Göttingen, 69 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Wird der Abschluss nach IAS/IFRS aufgestellt bzw. als IAS/IFRS-Abschluss deklariert, so hat dieser gem. IAS 1.14 sämtliche Anforderungen nach IAS/IFRS zu erfüllen. Dadurch verlieren insbesondere deutsche Personengesellschaften per Definition ihr Eigenkapital. Denn nach IAS 32 (rev. 2003) Finanzinstrumente: Angaben und Darstellung - orientiert sich die Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital im…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Georg-August-Universität Göttingen, 69 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Wird der Abschluss nach IAS/IFRS aufgestellt bzw. als IAS/IFRS-Abschluss deklariert, so hat dieser gem. IAS 1.14 sämtliche Anforderungen nach IAS/IFRS zu erfüllen. Dadurch verlieren insbesondere deutsche Personengesellschaften per Definition ihr Eigenkapital. Denn nach IAS 32 (rev. 2003) Finanzinstrumente: Angaben und Darstellung - orientiert sich die Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital im Wesentlichen an der Frage, ob das bilanzierende Unternehmen am Bilanzstichtag vertraglich verpflichtet ist flüssige Mittel oder andere finanziellen Vermögensgegenstände abzugeben oder nicht. Da den Gesellschaftern von Personengesellschaften ein gesetzliches Kündigungsrecht zusteht, müssen die Kapitalanteile der Gesellschafter nach IAS/IFRS als Fremdkapital ausgewiesen werden. Im Rahmen der Folgebewertung führt diese Kapitalabgrenzung in Bilanz und GuV zu einer Reihe von widersprüchlichen Effekten, die schwerwiegende wirtschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen können und eine Umstellung der Jahresabschlüsse auf IAS/IFRS erschweren. Denn ohne Eigenkapital sind diese Unternehmen nur eingeschränkt kreditwürdig und somit nur begrenzt handlungsfähig.
Diese Probleme, die auch in der Literatur heftig kritisiert wurden, veranlassten den IASB die Regelungen zur Kapitalabgrenzung nach IAS 32 zu überarbeiten. Am 22. Juni 2006 wurde schließlich der Exposure Draft Financial Instruments Puttable at Fair Value and Obligations Arising on Liquidation zur Änderung des IAS 32 veröffentlicht, der die Problematik der Kapitalabgrenzung nach IAS/ IFRS kurzfristig beheben soll, bis es zu einer Verabschiedung des zwischen IASB und FASB langfristig angelegten Projekts zur Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital kommt.
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