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Die Untersuchung befasst sich mit den sich aus der Neuregelung des Rechts der Syndikusrechtsanwälte ergebenden Fragen hinsichtlich der Bedeutung der anwaltlichen Grundpflichten für Syndikusrechtsanwälte in Aktiengesellschaften und in konzernangehörigen Unternehmen. Insbesondere werden die fachliche Unabhängigkeit, die Verschwiegenheitspflicht und das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen, jeweils unter Berücksichtigung der aktienrechtlichen Besonderheiten, näher behandelt. Besonderes Augenmerk wird auch auf die Beschränkung der Rechtsberatungsbefugnis des Syndikusrechtsanwalts…mehr

Produktbeschreibung
Die Untersuchung befasst sich mit den sich aus der Neuregelung des Rechts der Syndikusrechtsanwälte ergebenden Fragen hinsichtlich der Bedeutung der anwaltlichen Grundpflichten für Syndikusrechtsanwälte in Aktiengesellschaften und in konzernangehörigen Unternehmen. Insbesondere werden die fachliche Unabhängigkeit, die Verschwiegenheitspflicht und das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen, jeweils unter Berücksichtigung der aktienrechtlichen Besonderheiten, näher behandelt. Besonderes Augenmerk wird auch auf die Beschränkung der Rechtsberatungsbefugnis des Syndikusrechtsanwalts gemäß § 46 Abs. 5 BRAO gelegt. Diese Regelung hat für Syndikusrechtsanwälte eine ähnlich zentrale Bedeutung, wie die Regelung des § 43a Abs. 4 BRAO für Kanzleirechtsanwälte. Weiterhin wird untersucht, welche organisatorischen Anforderungen an die Tätigkeit des Syndikusrechtsanwalts zu stellen sind und ob Syndikusrechtsanwälte selbst Teil der Unternehmensführung sein können.

Ausgezeichnet mit dem Hans-Peter Benckendorff-Gedächtnispreis auf dem Deutschen Syndikusanwaltstag 2021.
Autorenporträt
Florian Lange, 2010 bis 2015 Studium der Rechtswissenschaften an der Juristenfakultät der Universität Leipzig; 2015 Erste Juristische Prüfung; 2015 bis 2017 Rechtsreferendariat in Leipzig; 2017 Zweite Juristische Staatsprüfung; von März 2015 bis Juli 2019 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht von Prof. Dr. Ekkehard Becker-Eberhard; von September 2019 bis März 2020 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Urheberrecht von Prof. Dr. Christian Berger, LL.M.; von Juni 2017 bis Januar 2020 zugelassen als Rechtsanwalt; seit April 2020 Richter auf Probe; Oktober 2020 Promotion.
Rezensionen
»Lange referiert eine Reihe von Vorschlägen, wie sich das 'Anwaltsbüro im Unternehmen' von den sonstigen Geschäftsbereichen abzugrenzen
hat. Zur Anschaulichkeit der Arbeit trägt auch bei, dass der Verfasser, fast lehrbuchartig, immer wieder konkrete Fallbeispiele diskutiert. Das
Werk bereichert jede Bibliothek einer Konzernrechtsabteilung.« Prof. Dr. Christian Wolf & Nadja Flegler, in: Zeitschrift für Unternehmensjuristen, 4/2021