Die Untersuchung befasst sich mit den sich aus der Neuregelung des Rechts der Syndikusrechtsanwälte ergebenden Fragen hinsichtlich der Bedeutung der anwaltlichen Grundpflichten für Syndikusrechtsanwälte in Aktiengesellschaften und in konzernangehörigen Unternehmen. Insbesondere werden die fachliche Unabhängigkeit, die Verschwiegenheitspflicht und das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen, jeweils unter Berücksichtigung der aktienrechtlichen Besonderheiten, näher behandelt. Besonderes Augenmerk wird auch auf die Beschränkung der Rechtsberatungsbefugnis des Syndikusrechtsanwalts gemäß § 46 Abs. 5 BRAO gelegt. Diese Regelung hat für Syndikusrechtsanwälte eine ähnlich zentrale Bedeutung, wie die Regelung des § 43a Abs. 4 BRAO für Kanzleirechtsanwälte. Weiterhin wird untersucht, welche organisatorischen Anforderungen an die Tätigkeit des Syndikusrechtsanwalts zu stellen sind und ob Syndikusrechtsanwälte selbst Teil der Unternehmensführung sein können.
Ausgezeichnet mit dem Hans-Peter Benckendorff-Gedächtnispreis auf dem Deutschen Syndikusanwaltstag 2021.
Ausgezeichnet mit dem Hans-Peter Benckendorff-Gedächtnispreis auf dem Deutschen Syndikusanwaltstag 2021.
»Lange referiert eine Reihe von Vorschlägen, wie sich das 'Anwaltsbüro im Unternehmen' von den sonstigen Geschäftsbereichen abzugrenzen
hat. Zur Anschaulichkeit der Arbeit trägt auch bei, dass der Verfasser, fast lehrbuchartig, immer wieder konkrete Fallbeispiele diskutiert. Das
Werk bereichert jede Bibliothek einer Konzernrechtsabteilung.« Prof. Dr. Christian Wolf & Nadja Flegler, in: Zeitschrift für Unternehmensjuristen, 4/2021
hat. Zur Anschaulichkeit der Arbeit trägt auch bei, dass der Verfasser, fast lehrbuchartig, immer wieder konkrete Fallbeispiele diskutiert. Das
Werk bereichert jede Bibliothek einer Konzernrechtsabteilung.« Prof. Dr. Christian Wolf & Nadja Flegler, in: Zeitschrift für Unternehmensjuristen, 4/2021