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Die Arbeit untersucht, in welcher Weise die Beihilfevorschriften des EG-Vertrages auf die Privatisierung öffentlicher Unternehmen einwirken. Die Beihilfevorschriften stellen weitreichende Anforderungen an die Umsetzung einer Unternehmensprivatisierung - dies gilt sowohl in bezug auf staatliche Maßnahmen gegenüber dem Privatisierungsobjekt anläßlich dessen Privatisierung als auch in bezug auf die Ausgestaltung des Veräußerungsprozesses. Der Staat tritt zum einen als Eigentümer und zum anderen als Veräußerer des Privatisierungsobjekts in Erscheinung. Unter beiden Blickwinkeln ist die…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit untersucht, in welcher Weise die Beihilfevorschriften des EG-Vertrages auf die Privatisierung öffentlicher Unternehmen einwirken. Die Beihilfevorschriften stellen weitreichende Anforderungen an die Umsetzung einer Unternehmensprivatisierung - dies gilt sowohl in bezug auf staatliche Maßnahmen gegenüber dem Privatisierungsobjekt anläßlich dessen Privatisierung als auch in bezug auf die Ausgestaltung des Veräußerungsprozesses. Der Staat tritt zum einen als Eigentümer und zum anderen als Veräußerer des Privatisierungsobjekts in Erscheinung. Unter beiden Blickwinkeln ist die Privatisierung auf beihilferelevante staatliche Maßnahmen hin zu beleuchten. Dabei kommen sowohl das Privatisierungsobjekt als auch der Erwerber als Empfänger einer Beihilfe in Betracht. Darüber hinaus beeinflussen die Beihilfevorschriften bzw. die Aufsichtspraxis der Europäischen Kommission mitunter die Entscheidung der Mitgliedstaaten über das "Ob" einer Privatisierung - insbesondere in den Fällen der Sanierung eines finanziell defizitären öffentlichen Unternehmens.
Autorenporträt
Der Autor: Christian Zentner studierte von 1993 bis 1997 Rechtswissenschaften an der Universität Passau und absolvierte von 1997 bis 1999 den Juristischen Vorbereitungsdienst in Berlin. 2000/2001 studierte er an der University of Chicago School of Law. Von 2001 bis 2003 war der Verfasser als wissenschaftlicher Assistent an der TU Dresden tätig. Er arbeitet seit September 2003 als Rechtsanwalt in Frankfurt am Main.