Das Buch untersucht die Bedeutung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union für das Europäische Vergaberecht - ein Aspekt, der in der erstarkenden Debatte um das richtige Verhältnis von Umweltschutz und Wirtschaftswachstum noch unbeachtet blieb. Rechtswissenschaft, Industrie und Umweltschutzverbände konzentrierten sich in dieser Diskussion bisher auf die Maßgaben der Grundfreiheiten und des europäischen Sekundärrechts. Die neuen Vergaberichtlinien wurden erstmals vor dem Hintergrund eines verbindlichen und geschriebenen europäischen Grundrechtekatalogs erarbeitet. Sie sollen den Umweltschutz weiter fördern. Paul Veit hinterfragt, inwiefern diese Entwicklung mit europäischen Grundrechten begründet werden kann.
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