Geldwäschebekämpfung gilt, auch nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001, als eines der wichtigsten Mittel zur Abwehr organisierter Kriminalität. Dazu wurde nicht nur ein fast flächendeckender Straftatbestand der Geldwäsche geschaffen, der auch berufstypische Handlungen erfassen kann. Es werden auch Bankmitarbeiter durch Verdachtsmeldepflichten, die eine eigene Verdachtsprüfung voraussetzen, in die Ermittlungen bei Geldwäschefällen im Bankverkehr eingeschaltet. Das Geldwäschegesetz und das Kreditwesengesetz in der Fassung des 4. Finanzmarktförderungsgesetzes führen zugleich dazu, dass eine Art Rasterfahndung anhand der Daten von Bankkunden zur Verdachtsgewinnung durchgeführt wird. Aus dem gesamten Regelungswerk ergibt sich eine neue Rolle der Bankmitarbeiter, die Ermittlungsgehilfen, zugleich aber auch Beschuldigte sein können. Der Verfasser untersucht die vom Regelungssystem des einfachen Rechts und vom Verfassungsrecht gezogenen Grenzen, die das formelle und materielle Recht erreicht.