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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 2,5, Freie Universität Berlin, Veranstaltung: Die EGen als Rechtsgemeinschaft , Sprache: Deutsch, Abstract: Kommissionspräsident José Manuel Barroso erklärte im Februar 2006 vor dem Europäischen Parlament (EP), dass die umweltpolitische Dimension der so genannten Lissabon-Strategie zwar nicht völlig zu vernachlässigen sei, die Wirtschaft jedoch zukünftig die besondere Aufmerksamkeit der Kommission benötige. Bedeutet dies, dass die Europäischen Gemeinschaften nun Halt machen mit…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 2,5, Freie Universität Berlin, Veranstaltung: Die EGen als Rechtsgemeinschaft , Sprache: Deutsch, Abstract: Kommissionspräsident José Manuel Barroso erklärte im Februar 2006 vor dem Europäischen Parlament (EP), dass die umweltpolitische Dimension der so genannten Lissabon-Strategie zwar nicht völlig zu vernachlässigen sei, die Wirtschaft jedoch zukünftig die besondere Aufmerksamkeit der Kommission benötige. Bedeutet dies, dass die Europäischen Gemeinschaften nun Halt machen mit ihren Anstrengungen im Umwelt- und Verbraucherschutz? Können sie womöglich die Uhr zurückdrehen und die gemeinschaftlichen Regelungen ad acta legen? Wie weit ist die Vergemeinschaftung in diesen Bereichen gekommen und welche Bedeutung haben die Aspekte Umwelt- und Verbraucherschutz zur Zeit im allgemeinen Europarecht? Diese Fragen sollen im folgenden Essay geklärt werden. Nach einem kurzen historischen Abriss werden die aktuellen Rechtsgrundlagen und die wichtigsten Akteure in diesen Politikfeldern vorgestellt. Anhand von drei erheblich differierenden Beispielen wird die Bedeutung dieser Politikbereiche für die EG aufgezeigt. Der Fall aus der Energiepolitik wurde im Kontext der "Berücksichtigung von Sicherheit und Umweltschutz" betrachtet, da diese in allen drei Gemeinschaftsverträgen oft als Querschnittsmaterie bezeichnet wird. Ferner werden mit der FFH-Richtlinie ein typisches Beispiel aus der Umwelt- und Naturschutzpolitik herangezogen sowie mit der Tabakrichtlinie ein klassisches aus der Gesundheits- und Verbraucherschutzpolitik.
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