Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Theologie - Biblische Theologie, Note: 1,7, Friedrich-Schiller-Universität Jena, Sprache: Deutsch, Abstract: Als letztem Verbot des Dekalogs kommt dem Begehrensverbot eine Sonderstellung zu, da es den Dekalog abschließt und nach dem Lesen oder Hören dessen mehr nachwirkt als alle anderen Gebote. Thematisch bezieht sich das Begehrensverbot seinem Namen nach auf das Begehren. Doch wird man der vollen Bedeutung gerecht, wenn das Verbot auf den Umstand des Begehrens reduziert wird? Wenn man im Begehren die Grundlage allen menschlichen Übels sieht und so seine Aufnahme im Dekalog nicht nur rechtfertigt, sondern auch hervorhebt als das Grundverbot? Auf den ersten Blick fällt neben der Erweiterung "begehren" zu dem für die Dekalogverbote charakteristischen "du sollst nicht" vor allem die Formulierung "deines Nächsten" ins Auge, welche sich durch mehrfache Wiederholung hervorhebt. Das lässt auch den Laien erkennen, dass es sich nicht nur um das bloße Begehren, sondern auch um das zwischenmenschliche Verhältnis von einer Person zu seinen Mitmenschen drehen muss. Doch was genau wird dem Menschen in Bezug auf seine Mitmenschen und das Begehren verboten? Im Kontext dieser Frage geraten die unterschiedlich angeordneten und ausgeführten Objektreihen ins Blickfeld. Doch wieso gibt es zwei unterschiedliche Reihenfolgen und Ausführungen? Und wieso gibt es überhaupt zwei Fassungen des Dekalogs und somit des Begehrensverbots? Diese Fragen sollen in der folgenden Arbeit näher betrachtet werden. Im ersten Teil steht vor allem der ursprüngliche Sinn des Verbots im Vordergrund. Es sollen in diesem Zusammenhang vorrangig die Verbwahl und die Objektreihen betrachtet werden. Nicht davon zu trennen ist die Frage nach der primären Dekalogfassung, wobei zu ihrer Klärung auf verschiedene konkurrierende Forschungspositionen eingegangen werden soll. Außerdem soll in diesem Zusammenhang, um selbst zu einer Entscheidung zu kommen, ein kurzer synoptischer Vergleich der beiden Fassungen der Begehrensverbote (Ex 20,17 und Dtn 5,21) vorgenommen werden. Im zweiten Teil der Arbeit wird das Begehrensverbot dahingehend untersucht, ob und wie es im Alten und Neuen Testament aufgegriffen wird. Wichtig ist dies, um zu klären, ob in diesen Bezugsnahmen die intendierte Bedeutung getroffen oder abweichend rezipiert wird. Auch im letzten Punkt der Arbeit ist die Bedeutung des Begehrensverbots zentral. Es soll darauf eingegangen werden, ob das Verbot heute noch Bedeutung besitzt und wenn ja, wie es in der modernen Welt/Gesellschaft gedeutet werden könnte.
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