Der Stand der dogmatischen Literatur zum Versuch, insbesondere bezüglich der Strafmilderung, vermag nicht zu befriedigen. Durch Herausarbeiten strafrechtlicher Grundlagenprobleme will ihn der Autor korrigieren und die sich daraus ergebenden Forderungen aufzeigen, die für die praktische Rechtsfindung durch Strafgerichte massgebend sein sollen.