Aufbauend auf die Lissabonstrategie legte die
Kommission dem
Europäischen Parlament und dem Rat am 24. Februar
2002 den
Vorschlag für eine Dienstleistungsrichtlinie, auch Bolkesteinrichtlinie genannt, vor. Die Richtlinie
war von Anfang an
umkämpft und es wäre ohne den politischen Willen des
Europäischen Parlaments nie zu einer Einigung
zwischen den
Institutionen gekommen. Die kontroversen Interessen der
Unternehmen und der Wirtschaft gegenüber den
Interessen der
Gewerkschaften und der arbeitenden Bevölkerung,
erschwerten die
Kompromissfindung.
Das Europäische Parlament hat zum dritten Mal nach der
Softwarepatentrichtlinie und der Ablehnung der
Kommissionszusammensetzung 2004 zeigen können, dass
es bereit
ist politische Verantwortung zu übernehmen und dass
es eine
entscheidende Rolle in der Europäischen Rechtsetzung
einnehmen
will.
Hatte das Europäische Parlament bereits seine formale
Kompetenz
als gleichberechtigter Partner des Rates im
Rechtsetzungsprozess
der Europäischen Gemeinschaft erhalten, dauerte es
über zehn
Jahre, bis es den Mut gefunden hat, diese formale
Kompetenz auch
tatsächlich durch faktische zur Geltung zu bringen.
Kommission dem
Europäischen Parlament und dem Rat am 24. Februar
2002 den
Vorschlag für eine Dienstleistungsrichtlinie, auch Bolkesteinrichtlinie genannt, vor. Die Richtlinie
war von Anfang an
umkämpft und es wäre ohne den politischen Willen des
Europäischen Parlaments nie zu einer Einigung
zwischen den
Institutionen gekommen. Die kontroversen Interessen der
Unternehmen und der Wirtschaft gegenüber den
Interessen der
Gewerkschaften und der arbeitenden Bevölkerung,
erschwerten die
Kompromissfindung.
Das Europäische Parlament hat zum dritten Mal nach der
Softwarepatentrichtlinie und der Ablehnung der
Kommissionszusammensetzung 2004 zeigen können, dass
es bereit
ist politische Verantwortung zu übernehmen und dass
es eine
entscheidende Rolle in der Europäischen Rechtsetzung
einnehmen
will.
Hatte das Europäische Parlament bereits seine formale
Kompetenz
als gleichberechtigter Partner des Rates im
Rechtsetzungsprozess
der Europäischen Gemeinschaft erhalten, dauerte es
über zehn
Jahre, bis es den Mut gefunden hat, diese formale
Kompetenz auch
tatsächlich durch faktische zur Geltung zu bringen.