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Das 20. Jahrhundert wird Europa und der Welt mit dem Selbstbestimmungsrecht der Völker ein ungelöstes Problem hinterlassen. Verbunden damit bleibt die Suche nach dem Rechtsträger - dem "Volk". Zwei Ordnungsmodelle konkurrieren dabei um die Gunst des Völkerrechts.
Das Werk stößt zwar im allgemeinen Sprachgebrauch für "Volk" auf die Bedeutungsinhalte politische Gemeinschaft, Territorialvolk und ethnische Gemeinschaft. Ausgehend von Hugo Grotius - dem "Vater" des modernen Völkerrechts - ist "Volk" aber ursprünglich die politische Gemeinschaft (Civitas) und damit das Staatsvolk, woran weder die…mehr

Produktbeschreibung
Das 20. Jahrhundert wird Europa und der Welt mit dem Selbstbestimmungsrecht der Völker ein ungelöstes Problem hinterlassen. Verbunden damit bleibt die Suche nach dem Rechtsträger - dem "Volk". Zwei Ordnungsmodelle konkurrieren dabei um die Gunst des Völkerrechts.

Das Werk stößt zwar im allgemeinen Sprachgebrauch für "Volk" auf die Bedeutungsinhalte politische Gemeinschaft, Territorialvolk und ethnische Gemeinschaft. Ausgehend von Hugo Grotius - dem "Vater" des modernen Völkerrechts - ist "Volk" aber ursprünglich die politische Gemeinschaft (Civitas) und damit das Staatsvolk, woran weder die Französische Revolution noch der Amerikanische Unabhängigkeitskrieg und auch nicht die nationalen Befreiungskriege in Europa etwas änderten. Der Ablehnung des im 19. Jahrhundert entstandenen Nationalitätenprinzips - des anderen Ordnungsmodells - durch die damalige Völkerrechtslehre folgte im 20. Jahrhundert die widersprüchliche Idee der Selbstbestimmung der Völker. In der Charta der Vereinten Nationen und in anderen völkerrechtlichen Verträgen findet sich zwar das Selbstbestimmungsprinzip, dennoch ist "Volk" auch dann immer noch das Staatsvolk, trotz eines im übrigen ungeklärten Volksbegriffes. Einzelfallanalyse und internationale Rechtsprechung zeigen eine erneute Ablehnung des ethnisch-nationalen Konzepts in der Praxis besonders im Rahmen der Dekolonisierung; das ethnisch-nationale Konzept spielt seine Rolle im Bereich des Minderheitenschutzes. Wo neue Staaten gegründet werden sollen oder wo eine bestimmte Art der Repräsentation der Bevölkerung im Staat gefordert wird, steht dies in einem latenten Spannungsverhältnis zur geschützten staatlichen Integrität. Eine Entbindung von Bevölkerungsgruppen aus dem Staatsvolk soll dennoch in bestimmten Fällen möglich sein und durch die Staatengemeinschaft vorgenommen werden können, wobei ein Rückgriff auf das Selbstbestimmungsrecht nicht nötig ist.

Das Werk wird abgerundet durch einen Nachtrag zum Kosovo-Konflikt.