Der gemeinsame Einkauf kann zur Bildung von Nachfragemacht führen. Weder das Phänomen der Nachfragemacht an sich, noch deren rechtliche Handhabung ist jedoch bis heute hinreichend geklärt. Ein Grund dafür ist die Vielfalt möglicher ökonomischer Auswirkungen. Diese Auswirkungen stehen bei der Frage, ob Einkaufskooperationen den Wettbewerb beschränken, angesichts des nunmehr von der Europäischen Kommission verfolgten "more economic approach" im Vordergrund. Die Arbeit befasst sich eingehend mit den Leitlinien der Kommission über horizontale Zusammenarbeit. Dort ist Nachfragemacht das zentrale Kriterium für die kartellrechtliche Bewertung von Einkaufskooperationen. Obwohl die Leitlinien der Erwartung an eine ausführliche Darstellung und konkrete rechtliche Zuordnung ökonomischer Auswirkungen nur bedingt gerecht werden, spiegeln sie größtenteils die Vorgehensweise der Kommission in Fusionskontrollverfahren wieder, die deshalb eine wichtige Hilfestellung für den Rechtsanwender bietet.Schließlich soll die Arbeit einen Beitrag zu der grundsätzlichen Frage leisten, ob der "more economic approach" insbesondere im Hinblick auf die Rechtsprechung seine Berechtigung hat.