Durch die Zulassung von neuen Industrieanlagen, Autobahnen, Flughäfen und anderen Großvorhaben werden die Umwelt, das private Eigentum und die Gesundheit von Mensch und Tier in hohem Maße beeinträchtigt. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die Zulassung derartiger umweltrelevanter Vorhaben von einem Bedarf abhängig gemacht werden muss oder doch wenigstens kann. Gegenstand der Dissertation ist die Klärung von grundlegenden Fragen zur Zulässigkeit von Bedürfnisprüfungen im Fachplanungs- und Umweltrecht, welche darüber hinausgehend bis in das Verfassungsrecht reichen. Neben der rechtlichen Auseinandersetzung mit dem Institut der Planrechtfertigung befasst sich diese Arbeit mit der Bedürfnisprüfung im Kontext von umweltrechtlichen Regelungen, wie etwa dem immissionsschutzrechtlichen Anlagengenehmigungsrecht.