Ziel dieser Studie ist es, am Beispiel von Orange Cameroon zu zeigen, dass die Aktivitäten der Mobilfunkindustrie genauso umweltschädlich sind wie die anderer Industrien. Leider schließt in Kamerun der Erlass Nr. 0070/MINEP vom 22. April 2005 zur Festlegung der verschiedenen Kategorien von Operationen, deren Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt, sowie einer Umweltprüfung gemäß Artikel 21 des Dekrets Nr. 2005/0577/PM vom 23. Februar 2005 zur Festlegung der Modalitäten für die Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen die Unternehmen der Mobiltelefonbranche von diesen Umweltschutzmaßnahmen aus. Darüber hinaus scheint das Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagement dieser Unternehmen technische und wirtschaftliche Aspekte bei der Umsetzung ihrer Aktivitäten vor Ort zu priorisieren, wie z. B. den Bau von Sendemasten, die globale Abfallentsorgung, den Einkauf von Geräten, die Emission von Treibhausgasen und die Kontrolle der von ihren Anlagen ausgestrahlten elektromagnetischen Wellen.
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