Der Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie ist ein zentraler Bestandteil des Koalitionsvertrags der rot-grünen Bundesregierung. Über das "Wie" des Umsteuerns in der Energiepolitik ist aber ein heftiger Streit zwischen den Koalitionspartnern ausgebrochen; die Oppositionsparteien und Vertreter der Energiewirtschaft stellen gar die verfassungsrechtliche Zulässigkeit eines gesetzlich verordneten "Abschaltens" generell in Abrede. Vor diesem Hintergrund untersuchen die Verfasser des vor der Bundestagswahl veröffentlichten Gutachtens die Frage nach der Reichweite und den Grenzen der Demokratie gegenüber den in der Vergangenheit geschaffenen Strukturen und Investitionen. Sie kommen zu dem Ergebnis, daß eine Beendigung der Kernenergienutzung durch Gesetz sowohl verfassungsrechtlich als auch europarechtlich zulässig ist. Sie verstößt insbesondere weder gegen Art. 12 GG noch gegen Art. 14 GG. Verfassungsrechtlich wird lediglich gefordert, den Übergang in die neue Ordnung schonend auszugestalten oder die betroffenen Unternehmen zu entschädigen.