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Die Arbeit prüft die Rechtmäßigkeit der Einsetzung des Jugoslawientribunals durch den UN-Sicherheitsrat und die Existenz einer Sicherheitsratskompetenz zur Errichtung weiterer ad hoc-Strafgerichte. Durch Auslegung des Kapitels VII UNO-Charta kommt sie zu dem Ergebnis, daß der Sicherheitsrat seine Kompetenzen bei der Einsetzung des Jugoslawientribunals 1993 überschritt, dies aber zwischenzeitlich durch allgemeine Akzeptanz des Einzelfalles durch die Staaten geheilt wurde. Anhand der nachfolgenden Sicherheitsrats- und Staatenpraxis (vom Ruandatribunal über den Internationalen Strafgerichtshof…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit prüft die Rechtmäßigkeit der Einsetzung des Jugoslawientribunals durch den UN-Sicherheitsrat und die Existenz einer Sicherheitsratskompetenz zur Errichtung weiterer ad hoc-Strafgerichte. Durch Auslegung des Kapitels VII UNO-Charta kommt sie zu dem Ergebnis, daß der Sicherheitsrat seine Kompetenzen bei der Einsetzung des Jugoslawientribunals 1993 überschritt, dies aber zwischenzeitlich durch allgemeine Akzeptanz des Einzelfalles durch die Staaten geheilt wurde. Anhand der nachfolgenden Sicherheitsrats- und Staatenpraxis (vom Ruandatribunal über den Internationalen Strafgerichtshof und gemischte Gerichte bis zum Hariri-Tribunal) und des sich darin manifestierenden Wandels der Rechtsauffassungen wird nachgewiesen, daß der Sicherheitsrat heute zur Einsetzung subsidiärer ad hoc-Strafgerichte befugt wäre.
Autorenporträt
Die Autorin: Sabine Bienk-Koolman, geboren 1968 in Berlin; Studium der Rechtswissenschaften in Berlin und Göttingen; Referendariat beim Oberlandesgericht Celle; Mitarbeiterin an völkerrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Lehrstühlen der Universität Göttingen, der Freien Universität Berlin und der Technischen Universität Dresden; November 2008 Promotion am Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin; Regierungsdirektorin beim Sächsischen Staatsministerium des Innern, tätig im Bereich des Allgemeinen Beamtenrechts.