Fachbuch aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, , Sprache: Deutsch, Abstract: [...] Im Nachfolgenden soll anhand des europäischen Primär- und Sekundärrechtesgeklärt werden, wer konkret unter den Schutzbereich der Grundfreiheit derFreizügigkeit der Arbeitnehmer gem. Art. 39 bis 42 EGV fällt und somit denGegenpart zum Unternehmer im Rahmen der Niederlassungsfreiheit und denfreien Dienstleistungsverkehr darstellt.Zum 01. Mai 2004 sind der Europäischen Union 10 neue Länder beigetreten. Eine zweite kleine Erweiterung erfolgte sodann zum 01. Januar 2007durch den Beitritt zweier weiterer Länder zur Europäischen Union.Diese Erweiterungen stellten für die Europäische Union eine der größtenHerausforderungen und Veränderungen ihrer Geschichte dar. Nie zuvor war die Gruppe der beigetretenen Staaten so groß und die Wirtschaftsstruktur und dasWirtschaftspotential so unterschiedlich.3 Aufgrund der Heterogenität der Länderdürfte vor allem die Personenfreizügigkeit, die seit den Verträgen von Rom ausdem Jahre 1957 zu den vier Grundfreiheiten des gemeinsamen Marktes zählt,besonders weitreichende Folgen haben. Zu betrachten ist hier, dass gerade dieFreizügigkeit der Arbeitnehmerschaft ein wichtiges Potential für dasunternehmerische Handeln der Firmen innerhalb der europäischen Uniondarstellt.
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