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Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Philosophie - Philosophie des 17. und 18. Jahrhunderts, Note: 1,3, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Veranstaltung: Genealogien der Menschenrechte, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Ausgangspunkt der im Folgenden dargestellten Argumentation ist die Untersuchung der philosophischen Entwicklung der Idee der Menschenrechte, wie sie insbesondere in den Werken von Immanuel Kant zum Ausdruck kommt. In der Philosophie werden eine Menge von unterschiedlichen Begründungsvarianten der Menschenrechte diskutiert und die unterschiedlichen…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Philosophie - Philosophie des 17. und 18. Jahrhunderts, Note: 1,3, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Veranstaltung: Genealogien der Menschenrechte, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Ausgangspunkt der im Folgenden dargestellten Argumentation ist die Untersuchung der philosophischen Entwicklung der Idee der Menschenrechte, wie sie insbesondere in den Werken von Immanuel Kant zum Ausdruck kommt. In der Philosophie werden eine Menge von unterschiedlichen Begründungsvarianten der Menschenrechte diskutiert und die unterschiedlichen Begründungsversuche variieren. In der Tradition Kants steht auch der Versuch, die Menschenrechte als Freiheitsrechte zu begründen. Zur Erläuterung der Begründungsversuche werden Kants Argumentationen in dieser Arbeit aus folgenden Texten abgeleitet: "Grundlegung zur Metaphysik der Sitten", "Was ist Aufklärung", "Zum ewigen Frieden" und "Kritik der reinen Vernunft". Es ist wichtig, die Bedeutungdes Begriffs der "Freiheit" und des "angeborenes Recht" zu zeigen. In der vorliegenden Arbeit werden die Menschenrechte auch als grundlegendes Menschenrechtsprinzip und im Kontext von Kants Lehre des Staates erläutert. Diese Hausarbeit vertritt Kants These von der Einzigkeit des Menschenrechts, nämlich dass "es nun in Ansehung des angeborenen, mithin inneren Mein und Dein keine Rechte, sondern nur ein Recht gibt". Dann wird im Opus postumum noch einmal betont: "Die Freiheit ist das angeborene Recht, worauf sich alle anderen angeborenen gründen u. die im Grunde mit ihr einerlei sind". Es handelt sich dabei um die angeborene Freiheit, die nach Immanuel Kant nur eines der gleichgeordneten, angeborenen Rechte ist. Deshalb soll zunächst aufgezeigt werden, dass Kant, obwohl er die Menschenrechte auf der theoretischen Ebene transparent nicht begründete, gute Beweisgründe für ihre universale Gültigkeit gab und einen Beitrag zur philosophischen Begründung des heutigen Menschenrechtsmodells lieferte. Abschließend soll kurz auf die Frage eingegangen werden, welchen Beitrag die Kantische Philosophie leistet, um Menschenrechte von allgemeiner oder universaler Geltung zu begründen. Es geht um die Frage nach der Begründung der Menschenrechte, die uneingeschränkt von kulturellen, historischen und sozialen Gründen gültig sein sollen.
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