Diese rechtshistorische Arbeit befasst sich mit den Ordnungen, mittels derer die Reichsstädte Frankfurt am Main und Nürnberg Materien der "guten Policey" regelten. Begrenzt auf den Zeitraum zwischen 1450 und 1650 und fokussiert auf die Inhalte Sittlichkeit und Ehe wird gezeigt, welche Zielsetzungen die reichsstädtischen Räte bei der Ordnungsgebung verfolgten. Die untersuchten Policeyordnungen bilden hierfür ein aussagekräftiges Beispiel, weil sie sich im historischen Spannungsfeld zwischen der (auch) infolge des Protestantismus zunehmenden Macht der Ratsherren auf der einen und der Übernahme ehemals kirchlicher Normkompetenzen durch den weltlichen Rat auf der anderen Seite befinden. Im Ergebnis zeigt sich dann auch eine im wesentlichen an Grundsätzen des Gemeinwohls sowie religiös orientierte Normgebung. In einem weiteren Schritt der Arbeit wird die Frage der Normdurchsetzung anhand der untersuchten Policeyordnungen gestellt. Hier basiert die Untersuchung auf ratsherrlichen Protokollen und Gerichtsakten, von denen große Teile unveröffentlicht sind.