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Diese rechtshistorische Arbeit befasst sich mit den Ordnungen, mittels derer die Reichsstädte Frankfurt am Main und Nürnberg Materien der "guten Policey" regelten. Begrenzt auf den Zeitraum zwischen 1450 und 1650 und fokussiert auf die Inhalte Sittlichkeit und Ehe wird gezeigt, welche Zielsetzungen die reichsstädtischen Räte bei der Ordnungsgebung verfolgten. Die untersuchten Policeyordnungen bilden hierfür ein aussagekräftiges Beispiel, weil sie sich im historischen Spannungsfeld zwischen der (auch) infolge des Protestantismus zunehmenden Macht der Ratsherren auf der einen und der Übernahme…mehr

Produktbeschreibung
Diese rechtshistorische Arbeit befasst sich mit den Ordnungen, mittels derer die Reichsstädte Frankfurt am Main und Nürnberg Materien der "guten Policey" regelten. Begrenzt auf den Zeitraum zwischen 1450 und 1650 und fokussiert auf die Inhalte Sittlichkeit und Ehe wird gezeigt, welche Zielsetzungen die reichsstädtischen Räte bei der Ordnungsgebung verfolgten. Die untersuchten Policeyordnungen bilden hierfür ein aussagekräftiges Beispiel, weil sie sich im historischen Spannungsfeld zwischen der (auch) infolge des Protestantismus zunehmenden Macht der Ratsherren auf der einen und der Übernahme ehemals kirchlicher Normkompetenzen durch den weltlichen Rat auf der anderen Seite befinden. Im Ergebnis zeigt sich dann auch eine im wesentlichen an Grundsätzen des Gemeinwohls sowie religiös orientierte Normgebung. In einem weiteren Schritt der Arbeit wird die Frage der Normdurchsetzung anhand der untersuchten Policeyordnungen gestellt. Hier basiert die Untersuchung auf ratsherrlichen Protokollen und Gerichtsakten, von denen große Teile unveröffentlicht sind.
Autorenporträt
Die Autorin: Bettina Günther, geboren in Frankfurt am Main. Von 1987 bis 1992 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität in Frankfurt am Main, während dieser Zeit wissenschaftliche Hilfskraft am Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte in Frankfurt am Main. Im Jahr 1992 Erstes juristisches Staatsexamen, danach bis 1995 Mitglied des Graduiertenkollegs Rechtsgeschichte an der Universität Frankfurt am Main. Ab 1995 bis 1999 Referendariat. Im Jahr 1999 Zweites juristisches Staatsexamen. Seit 1999 Richterin in der hessischen Arbeitsgerichtsbarkeit.