Bachelorarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,2, Duale Hochschule Baden Württemberg Mosbach, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Erbschaftsteuerreformgesetz 2009 führt zu weitreichenden Änderungen bei der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Bewertung und Besteuerung des Betriebsvermögens. Dementsprechend müssen etwa 110.000 Unternehmen mit rund 1,4 Millionen Mitarbeitern, die in den nächsten fünf Jahren laut einer Schätzung des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn vor Unternehmensübertragungen stehen und daher ohnehin mit vielen Schwierigkeiten und Hürden zu kämpfen haben, auch die neuen erbschaft- und schenkungsteuerlichen Vorschriften beachten. Aus diesem Grund befasst sich die nachfolgende Bachelorarbeit mit der Behandlung des Betriebsvermögens nach dem Erbschaftsteuerreformgesetz 2009. Das Hauptaugenmerk der Arbeit liegt bei kleineren und mittleren Unternehmen, da diese den Großteil der kommenden Unternehmensübertragungen darstellen. Jedoch können die erlangten Kenntnisse grundsätzlich auch bei größeren Unternehmen angewendet werden.Neben der Darstellung des Erbschaftsteuerreformgesetzes 2009 (Abschnitt 2) lässt sich die Arbeit in zwei wesentliche Teile aufteilen. Im ersten Teil (Abschnitt 3 und 4) wird auf die Änderungen innerhalb der Bewertungsebene eingegangen. Hierbei werden insbesondere die neuen Bewertungsverfahren und die gesetzliche Bewertungshierarchie kritisch gewürdigt. Dieser Teil ist etwas ausführlicher gehalten, da sich hier die grundlegenderen Änderungen ergeben haben.Anschließend werden im zweiten Teil (Abschnitt 5) die Änderungen innerhalb der Besteuerungsebene dargestellt. In diesem Kontext werden sowohl die Voraussetzungen zur Erlangung der neuen erbschaft- und schenkungsteuerlichen Begünstigungen, als auch die Begünstigungen selbst kritisch gewürdigt.Die Gliederung entspricht in etwa der Vorgehensweise in der Praxis. So wird im ersten Schritt der Bewertungsgegenstand festgestellt. Danach wird der Wert des Bewertungsgegenstands ermittelt und schließlich wird überprüft, ob für ihn ggf. erbschaft- bzw. schenkungsteuerliche Begünstigungen in Anspruch genommen werden können.Bei der Arbeit wurden die Änderungen durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz vom 22.12.2009 berücksichtigt, das für Erb- und Schenkungsfälle bereits rückwirkend ab dem 01 01.2009 anzuwenden ist.
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