Seit 1892 gibt es in Deutschland die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Im Jahr 2006 begann die größte Reform ihrer Geschichte. Nach über zweijähriger Diskussion trat 2008 das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) in Kraft.
Eine der vielen Neuerungen, die dieses Gesetz brachte, betrifft Kredite, die ein Unternehmensteilhaber seinem Unternehmen gewährt (sog. Gesellschafterdarlehen). Das passiert besonders häufig in Fällen der Konzernfinanzierung, wo Mutter- und Tochtergesellschaften einander wechselseitig Kredite geben. Dafür haben Finanzierungsexperten ausgeklügelte Verrechnungssysteme entwickelt (sog. cash pooling), die durch das MoMiG aus dem Gleichgewicht zu geraten drohten.
Die vorliegende Studie untersucht alte und neue Probleme bei der Anfechtung aufsteigender Darlehen nach
135 InsO und zeigt auf, dass das MoMiG anders als teilweise befürchtet kein Todesstoß für das cash pooling war, weil sich auch die vom Gesetzgeber nicht bedachten Probleme praxisnah dogmatisch lösen lassen.
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Eine der vielen Neuerungen, die dieses Gesetz brachte, betrifft Kredite, die ein Unternehmensteilhaber seinem Unternehmen gewährt (sog. Gesellschafterdarlehen). Das passiert besonders häufig in Fällen der Konzernfinanzierung, wo Mutter- und Tochtergesellschaften einander wechselseitig Kredite geben. Dafür haben Finanzierungsexperten ausgeklügelte Verrechnungssysteme entwickelt (sog. cash pooling), die durch das MoMiG aus dem Gleichgewicht zu geraten drohten.
Die vorliegende Studie untersucht alte und neue Probleme bei der Anfechtung aufsteigender Darlehen nach
135 InsO und zeigt auf, dass das MoMiG anders als teilweise befürchtet kein Todesstoß für das cash pooling war, weil sich auch die vom Gesetzgeber nicht bedachten Probleme praxisnah dogmatisch lösen lassen.
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