Die jüngere Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Behandlung von Bildungsaufwendungen im deutschen Einkommensteuerrecht ist Gegenstand dieser Untersuchung. Der Verfasser stellt dar, dass der BFH zwar die steuerliche Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Bildung großzügig zugelassen, der Gesetzgeber diese Pläne jedoch durchkreuzt hat. Zudem entwirft der Autor eine dem Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit (Art. 3 I GG) entsprechende Dogmatik der Behandlung von Bildungsaufwendungen des Steuerpflichtigen. Diese leitet er aus einer periodenübergreifenden Untersuchung ab, weshalb Bildung erworben wird und zieht daraus sodann Schlüsse für die steuerrechtliche Veranlassung. Schließlich betrachtet er im Detail die gesetzliche Neuregelung und zeigt kritisch deren Schwachpunkte und Widersprüche auf. Den Schlusspunkt der Arbeit bildet eine verfassungsrechtliche Prüfung der aktuellen Rechtslage mit der Erkenntnis, dass die bestehende Regelung verfassungswidrig ist und dringend einer Überarbeitung bedarf.
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