Da es sich um ein soziales Problem handelt, das Rechtsgüter wie das Leben, die körperliche und seelische Unversehrtheit, das Vermögen und die Wirtschaft von Frauen schädigt, und angesichts der hohen Gewaltrate gegen Frauen haben internationale Organisationen festgelegt, dass die Staaten ein rechtliches Verfahren einführen müssen, um ihren Pflichten zur Verhütung, Untersuchung und Bestrafung aller Arten von Gewalt gegen Frauen nachzukommen. Obwohl durch die Anwendung des Gesetzes 348 Mechanismen zur Vorbeugung, zum Schutz und zur Betreuung geschaffen wurden, hat der Staat weder wissenschaftliche Kriterien angewandt, um die Behandlung von Frauen, die Opfer von Gewalt geworden sind, zu verbessern, noch hat er alle öffentlichen Bediensteten formell und ernsthaft sensibilisiert, aufgeklärt und geschult.
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